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   LG Traunstein, 20.04.1978 - 4 T 130/78   

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https://dejure.org/1978,8413
LG Traunstein, 20.04.1978 - 4 T 130/78 (https://dejure.org/1978,8413)
LG Traunstein, Entscheidung vom 20.04.1978 - 4 T 130/78 (https://dejure.org/1978,8413)
LG Traunstein, Entscheidung vom 20. April 1978 - 4 T 130/78 (https://dejure.org/1978,8413)
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Wird zitiert von ... (2)

  • BayObLG, 27.02.1981 - BReg. 2 Z 10/81

    Zum Umfang von Sondernutzungsrechten

    2 Z 43/79">MDR 1981, 145 m.Nachw.) oder auf Grund entsprechender Vereinbarung gemeinschaftliches Eigentum sind (z.B. auch Garagen), durch eine dinglich wirkende Benutzungsregelung nach § 15 Abs. 1, § 10 Abs. 2 WEG einem Wohnungseigentümer zur ausschließlichen Nutzung zugewiesen werden können ( BayObLGZ 1972, 1091113 f.; LG Köln NJW 1961, 322/323; LG Traunstein MittBayNot 1978, 218 /220; Diester S. 161 f.; Merle Rpfleger 1978, 86 ; Ertl Rpfleger 1979, 81 mit weit. Nachw.).

    Die vorgesehene Regelung, wonach jeder Wohnungseigentümer die in seiner Doppelhaushälfte liegenden, im gemeinschaftlichen Eigentum stehenden Räume und die diese Doppelhaushälfte umgebende Grundstücksfläche insgesamt und ausschließlich nut136 zen darf, ist daher rechtlich zulässig (ebenso LG Traunstein MittBayNot 1978, 218 /220).

  • KG, 14.09.1982 - 1 W 4779/81

    Sondernutzungsrecht; Gemeinschaftliches Eigentum; Wohnungseigentum;

    Zu Recht weist das BayObLG, das die hier vertretene Auffassung im Grundsätzlichen teilt (a.a.O.; im Ergebnis ebenso LG Traunstein MittBayNot 1978, 218; Soergel-Stürner, BGB , 1. Nachtrag § 15 WEG Rz. 3; Deckert, Die Eigentumswohnung, Grundwerk, Stand April 1982, S. 3/23, vgl. auch Erman-Ganten, BGB, 7. Aufl., § 15 WEG Rz. 5; MünchKomm (Röll) § 10 WEG Rz. 25), darauf hin, daß die rechtliche Gestaltung in Fällen der hier gegebenen Art bedeutsam bleibt für die Änderung oder Auflösung der Wohnungseigentümergemeinschaft.
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